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   BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02   

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BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02 (https://dejure.org/2002,4257)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3Z BR 36/02 (https://dejure.org/2002,4257)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3Z BR 36/02 (https://dejure.org/2002,4257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung von Betreuern bei vermögenden Betreuten - keine Änderung der Rechtsprechung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2
    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Kissingen - XVII 278/97
  • LG Schweinfurt - 22 T 284/01
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1228
  • FamRZ 2002, 1146 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 362
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Senat hält trotz der Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter (Beschluss vom 31.8.2000 - BGHZ 145, 104) an dieser fest.

    a) Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht den Stundensatz gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 31.8.2000 (BGHZ 145, 104) bemessen hat.

    Die von Glade (FamRZ 2001, 479) und dem Amtsgericht Starnberg (Rpfleger 2001, 421) an der betreffenden Entscheidung geübte Kritik gibt ihm weiterhin keinen Anlass, den Bundesgerichtshof mit der Frage der Bemessung des Stundensatzes für die Vergütung von Betreuern vermögender Betreuter erneut zu befassen.

    Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt darstellen (vgl. BGHZ 145, 104/114; vgl. auch BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f.).

    Der Umstand, dass diese Stundensätze insoweit nicht zwingend sind, lässt Raum, besonderen Schwierigkeiten der konkreten Betreuung im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens (vgl., BGHZ 145, 104/109; BayObLGZ 1999, 375/378 m. w. N. ) Rechnung zu tragen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten, soweit sie sich in der Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte niederschlagen, bei der Bemessung der Vergütung individuell zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 E.; Engers MDR 2001, 92/93).

  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

    Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Erkenntnisse, dass infolge der dargelegten Grundsätze die wirtschaftliche Existenz des Berufszweiges Betreuer nicht mehr gewährleistet wäre, liegen dem Senat nicht vor (vgl. auch SchlHOLG MDR 2001, 994/995).

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür.OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).

    b) Ob dem Betreuer ein höherer Stundensatz zuzubilligen ist, weil die Anforderungen an ihn im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hin ausgegangen sind und die Vergütung mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverständnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124), obliegt der pflichtgemäßen Beurteilung des Tatrichters.

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).

    b) Ob dem Betreuer ein höherer Stundensatz zuzubilligen ist, weil die Anforderungen an ihn im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hin ausgegangen sind und die Vergütung mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverständnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124), obliegt der pflichtgemäßen Beurteilung des Tatrichters.

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt darstellen (vgl. BGHZ 145, 104/114; vgl. auch BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f.).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Umstand, dass diese Stundensätze insoweit nicht zwingend sind, lässt Raum, besonderen Schwierigkeiten der konkreten Betreuung im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens (vgl., BGHZ 145, 104/109; BayObLGZ 1999, 375/378 m. w. N. ) Rechnung zu tragen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten, soweit sie sich in der Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte niederschlagen, bei der Bemessung der Vergütung individuell zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 E.; Engers MDR 2001, 92/93).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00

    Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür.OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).
  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. (BayObLGZ 2000, 316; 2000, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
    Die von Glade (FamRZ 2001, 479) und dem Amtsgericht Starnberg (Rpfleger 2001, 421) an der betreffenden Entscheidung geübte Kritik gibt ihm weiterhin keinen Anlass, den Bundesgerichtshof mit der Frage der Bemessung des Stundensatzes für die Vergütung von Betreuern vermögender Betreuter erneut zu befassen.
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 425/99
  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

    Die Begrenzung auf 31 EURO (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG) ist nach ständiger Rechtsprechung im Grundsatz auch bei vermögenden Betreuten vorzunehmen (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLG NJW-RR 2002, 1228/1229).

    Der Senat (BtPrax 2002, 164) hat sich dem wie die überwiegende Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 711; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; OLG Schleswig MDR 2001, 994) angeschlossen.

  • BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung -

    Nach nunmehr einhelliger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 145, 104; BayObLGZ 1999, 375, BayObLG BtPrax 2002, 164) ist auch bei der Festsetzung gegen das Vermögen des Betroffenen grundsätzlich nach den Regeln des § 1 Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG) vorzugehen, die dort in Abs. 1 Satz 2 festgelegten Sätze sind als Orientierungswerte heranzuziehen.
  • BayObLG, 24.06.2004 - 3Z BR 96/04

    Billigung eines Antrags des Betreuers auf Gewährung eines über den Höchstsatz

    Diese Regelung ist im Grundsatz auch bei vermögenden Betreuten maßgeblich (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1228/1229).
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